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   OLG Naumburg, 20.09.2011 - 8 WF 225/11 (VKH)   

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https://dejure.org/2011,70804
OLG Naumburg, 20.09.2011 - 8 WF 225/11 (VKH) (https://dejure.org/2011,70804)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20.09.2011 - 8 WF 225/11 (VKH) (https://dejure.org/2011,70804)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20. September 2011 - 8 WF 225/11 (VKH) (https://dejure.org/2011,70804)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwaltsgebühren im Versorgungsausgleichsverfahren ohne mündliche Verhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 3104
    Anwaltsgebühren im Versorgungsausgleichsverfahren ohne mündliche Verhandlung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 14.09.2010 - 8 WF 133/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Entstehung einer Terminsgebühr in einem

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.09.2011 - 8 WF 225/11
    Die Bezirksrevisorin hat in ihrer Stellungnahme vom 29.08.2011 unter Hinweis auf die Entscheidungen des OLG Brandenburg vom 29.10.2008 - 9 WF 173/08 - FamRZ 2009, 1089 ; des OLG Stuttgart vom 14.09.2010 - 8 WF 133/10 - JurBüro 2010, 644 und des KG Berlin vom 26.05.2011 - 19 WF 102/11 die Auffassung vertreten, dass eine Terminsgebühr gemäß VV Nummer 3104 Abs. 1 Nummer 1 der Anlage zum RVG i.V.m. VB 3 Abs. 3 zu Teil der VV ausscheide, wenn eine mündliche Verhandlung nicht vorgesehen sei und eine solche auch nicht stattgefunden habe und auch nicht durch das Gericht in Aussicht gestellt werde.
  • KG, 26.05.2011 - 19 WF 102/11

    Rechtsanwaltsvergütung: Anfall einer Terminsgebühr in einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.09.2011 - 8 WF 225/11
    Die Bezirksrevisorin hat in ihrer Stellungnahme vom 29.08.2011 unter Hinweis auf die Entscheidungen des OLG Brandenburg vom 29.10.2008 - 9 WF 173/08 - FamRZ 2009, 1089 ; des OLG Stuttgart vom 14.09.2010 - 8 WF 133/10 - JurBüro 2010, 644 und des KG Berlin vom 26.05.2011 - 19 WF 102/11 die Auffassung vertreten, dass eine Terminsgebühr gemäß VV Nummer 3104 Abs. 1 Nummer 1 der Anlage zum RVG i.V.m. VB 3 Abs. 3 zu Teil der VV ausscheide, wenn eine mündliche Verhandlung nicht vorgesehen sei und eine solche auch nicht stattgefunden habe und auch nicht durch das Gericht in Aussicht gestellt werde.
  • OLG Brandenburg, 29.10.2008 - 9 WF 173/08

    Erfallen der Terminsgebühr bei Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.09.2011 - 8 WF 225/11
    Die Bezirksrevisorin hat in ihrer Stellungnahme vom 29.08.2011 unter Hinweis auf die Entscheidungen des OLG Brandenburg vom 29.10.2008 - 9 WF 173/08 - FamRZ 2009, 1089 ; des OLG Stuttgart vom 14.09.2010 - 8 WF 133/10 - JurBüro 2010, 644 und des KG Berlin vom 26.05.2011 - 19 WF 102/11 die Auffassung vertreten, dass eine Terminsgebühr gemäß VV Nummer 3104 Abs. 1 Nummer 1 der Anlage zum RVG i.V.m. VB 3 Abs. 3 zu Teil der VV ausscheide, wenn eine mündliche Verhandlung nicht vorgesehen sei und eine solche auch nicht stattgefunden habe und auch nicht durch das Gericht in Aussicht gestellt werde.
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