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OLG Naumburg, 20.09.2011 - 8 WF 225/11 (VKH) |
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OLG Naumburg, Entscheidung vom 20. September 2011 - 8 WF 225/11 (VKH) (https://dejure.org/2011,70804)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwaltsgebühren im Versorgungsausgleichsverfahren ohne mündliche Verhandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG -VV Nr. 3104
Anwaltsgebühren im Versorgungsausgleichsverfahren ohne mündliche Verhandlung
Verfahrensgang
- AG Bernburg, 19.04.2011 - 4 F 214/10
- OLG Naumburg, 16.09.2011 - 8 WF 225/11
- OLG Naumburg, 20.09.2011 - 8 WF 225/11 (VKH)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Stuttgart, 14.09.2010 - 8 WF 133/10
Rechtsanwaltsvergütung: Entstehung einer Terminsgebühr in einem …
Auszug aus OLG Naumburg, 20.09.2011 - 8 WF 225/11
Die Bezirksrevisorin hat in ihrer Stellungnahme vom 29.08.2011 unter Hinweis auf die Entscheidungen des OLG Brandenburg vom 29.10.2008 - 9 WF 173/08 - FamRZ 2009, 1089 ; des OLG Stuttgart vom 14.09.2010 - 8 WF 133/10 - JurBüro 2010, 644 und des KG Berlin vom 26.05.2011 - 19 WF 102/11 die Auffassung vertreten, dass eine Terminsgebühr gemäß VV Nummer 3104 Abs. 1 Nummer 1 der Anlage zum RVG i.V.m. VB 3 Abs. 3 zu Teil der VV ausscheide, wenn eine mündliche Verhandlung nicht vorgesehen sei und eine solche auch nicht stattgefunden habe und auch nicht durch das Gericht in Aussicht gestellt werde. - KG, 26.05.2011 - 19 WF 102/11
Rechtsanwaltsvergütung: Anfall einer Terminsgebühr in einer …
Auszug aus OLG Naumburg, 20.09.2011 - 8 WF 225/11
Die Bezirksrevisorin hat in ihrer Stellungnahme vom 29.08.2011 unter Hinweis auf die Entscheidungen des OLG Brandenburg vom 29.10.2008 - 9 WF 173/08 - FamRZ 2009, 1089 ; des OLG Stuttgart vom 14.09.2010 - 8 WF 133/10 - JurBüro 2010, 644 und des KG Berlin vom 26.05.2011 - 19 WF 102/11 die Auffassung vertreten, dass eine Terminsgebühr gemäß VV Nummer 3104 Abs. 1 Nummer 1 der Anlage zum RVG i.V.m. VB 3 Abs. 3 zu Teil der VV ausscheide, wenn eine mündliche Verhandlung nicht vorgesehen sei und eine solche auch nicht stattgefunden habe und auch nicht durch das Gericht in Aussicht gestellt werde. - OLG Brandenburg, 29.10.2008 - 9 WF 173/08
Erfallen der Terminsgebühr bei Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
Auszug aus OLG Naumburg, 20.09.2011 - 8 WF 225/11
Die Bezirksrevisorin hat in ihrer Stellungnahme vom 29.08.2011 unter Hinweis auf die Entscheidungen des OLG Brandenburg vom 29.10.2008 - 9 WF 173/08 - FamRZ 2009, 1089 ; des OLG Stuttgart vom 14.09.2010 - 8 WF 133/10 - JurBüro 2010, 644 und des KG Berlin vom 26.05.2011 - 19 WF 102/11 die Auffassung vertreten, dass eine Terminsgebühr gemäß VV Nummer 3104 Abs. 1 Nummer 1 der Anlage zum RVG i.V.m. VB 3 Abs. 3 zu Teil der VV ausscheide, wenn eine mündliche Verhandlung nicht vorgesehen sei und eine solche auch nicht stattgefunden habe und auch nicht durch das Gericht in Aussicht gestellt werde.